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Erik Schmidt·5. November 2019

Stadtverbot: Eintracht-Fans dürfen sich nicht in Lüttich aufhalten

Artikelbild:Stadtverbot: Eintracht-Fans dürfen sich nicht in Lüttich aufhalten

Die Stadt Lüttich hat Eintracht Frankfurt über das Polizeipräsidium Frankfurt eine Verbotsverfügung zukommen lassen. Demnach ist es Anhängern der Hessen ab sofort untersagt, sich im Stadtgebiet Lüttich aufzuhalten.

In Belgien gastiert der Bundesligist am Donnerstagabend zum vierten Gruppenspiel in der Europa League. Aufgrund einer Sanktionsentscheidung der UEFA bleibt der Gästeblock in dieser Begegnung ohnehin leer. Nun setzte die Stadt noch einen oben drauf. Wie die Eintracht auf ihrer Homepage mitteilt, ist es den Frankfurter Fans ab sofort und bis Freitag 12 Uhr nicht gestattet, die Stadtgrenzen Lüttichs zu übertreten. Der Erlass wurde wohl bereits am 18. Oktober ausgestellt, der Eintracht aber erst am gestrigen Montag überbracht.


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„Die Verfügung ist in Form, Inhalt und Veröffentlichung unklar und zum Teil widersprüchlich. Nicht erst seit Marseille ist uns diese zweifelhafte Verfügungspraxis aus vereinzelten Rechtsräumen bekannt. Pauschale und unbestimmte Aufenthaltsverbote für ganze Städte aus dem bloßen Anlass eines Fußballspiels ohne konkrete Gefährdungslage zu verhängen, ist rechtlich hochgradig fragwürdig und mit unserer Auffassung von einem gemeinsamen Europäischen Rechtsverständnis völlig unvereinbar“, erklärte das Frankfurter Vorstandsmitglied Axel Hellmann.

Was das für die Eintracht-Anhänger nun konkret bedeutet? „Es besteht in der Kürze der Zeit keine juristische Handhabe gegen diese Maßnahme, so dass uns in Rücksprache mit unseren belgischen Rechtsexperten nur bleibt, allen zu raten, der Verfügung zu entsprechen. Wer das Spiel oder die Stadt dennoch besucht, läuft Gefahr, abgewiesen zu werden und den Heimweg antreten zu müssen“, so Hellmann weiter.